Freie Werbung ; Da von dem hohen Ministerium des Inneren im Einverständnisse mit dem hohen Kriegs-Ministerium eine freiwillige Werbung zur Deckung des Rekruten-Rückstandes für den Kreis U. W. W. angeordnet worden ist, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgesetzt ...
[S.l.], 1848